Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart dem Schriftführer sowie einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über € 2.500,00 (i.W. Euro zweitausendfünfhundert) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Zur Nutzung von Online-Banking dürfen die üblichen Bankgeschäfte wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriftverfahren etc. von jedem Vorstandsmitglied einzeln getätigt werden.