Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Soll über Mittel des Vereins verfügt werden, deren Wert 500,00 Euro übersteigt, sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügungsberechtigt.