Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden (Vorsitzenden), zwei Stellvertretern, dem Schriftführer, zwei Activitybeauftragten, zwei Projektbeauftragten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.