Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretung des Vereins nach außen kann durch ein Vorstandsmitglied allein erfolgen, sofern hierdurch das Vereinsvermögen mit nicht mehr als 250,-- EUR belastet wird. Anderenfalls ist der Verein durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder zu vertreten.