Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vorstand mit dem Aufgabenbereich Finanzen, dem Vorstand mit dem Aufgabenbereich Gruppen, den Leitern der Communities und dem Vorstand mit dem Aufgabenbereich Geschäftstelle/Operative Aufgaben.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.