Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei einfachen und laufenden Geschäften, die, soweit sie sich wertmäßig bestimmen lassen und den Wert von 500,00 Euro nicht übersteigen, kann der Geschäftsführer den Verein allein vertreten.