Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Rechner.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.