Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt.
Bis zu einer Höhe von 500 Euro sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern notwendig. Ab 500 Euro sind die Unterschriften der Mehrheit des Vorstands erforderlich.