Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden oder den dritten Vorsitzenden gemeinschaftlich vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über EUR 10.000,00 sind für den Verein nur verbindlich, wenn ein entsprechender protokollierter mehrheitlicher - bei Stimmengleichheit ist die Stimme des ersten Vorsitzenden ausschlaggebend - Vorstandsbeschluss unter Berücksichtigung möglicher dem Vorstand zur Seite gestellter Beisitzer vorliegt (gegengezeichnetes Telefax genügt).