Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Heimwart.
Der erste Vorsitzende, im Verhinderungsfalle ein anderes Vorstandsmitglied in der oben genannten Reihenfolge, vertritt den Verein nach außen allein.