Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Meister vom Stuhl (Vorsitzender), dem zugeordneten Meister vom Stuhl (stellvertretender Vorsitzender), dem ersten Aufseher und dem zweiten Aufseher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Meister vom Stuhl oder dem zugeordneten Meister vom Stuhl gemeinsam mit einem Aufseher.