Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die im Einzelfall einen Geschäftswert von 500,00 Euro nicht überschreiten, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende jeweils alleine vertretungsberechtigt.