Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Schatzmeisters sowie eines Vorstandsmitgliedes.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 80.000,00 Euro bedarf es der Zustimmung des gesamten Vorstandes.