Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen: dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister/stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht der einzelnen Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über Euro 500,00 die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich ist.