Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem geschäftsführenden Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit dem geschäftsführenden Vizepräsidenten oder dem Schatzmeister, im Verhinderungsfalle durch den geschäftsführenden Vizepräsidenten gemeinsam mit dem Schatzmeister.