Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise eingeschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 Euro der Verein durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten wird.