Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten (Vorsitzenden), dem ersten und zweiten Vizepräsidenten (stellvertretenden Vorsitzenden), dem Generalsekretär und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und ein weiteres stimmberechtigtes Präsidiumsmitglied.