| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertretenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter jeweils allein.
Sie dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzschließen. |