| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte, die einen Betrag von Euro 2.500,-- übersteigen, benötigen die vorherige Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder. |