Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter einzeln.
Für Rechtsgeschäfte mit einem finanziellen Volumen über 100.000 Euro ist nur eine gemeinschaftliche Vertretung zulässig.