| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen:
Alle Ausgabe, die einen Betrag von 300,00 Euro überschreiten. |