Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Zum Empfang von Geldern für den Verein und Quittungsleistungen sind der Vorsitzende und der Schatzmeister, jeder für sich allein, befugt.