Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder den Stellvertreter gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.