Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.