Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied.
Der Vorstand vertritt den Verein nach außen, gerichtlich wird der Vorstand von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.