Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, den zwei Vizepräsidenten und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Bevollmächtigung für Bankgeschäfte liegt allein bei dem gewählten Kassenwart.