Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern (Geschäftsfüher, stellvertretender Vorsitzender und weiterer stellvertrender Vorsitzender).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.