Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter der Vorsitzenden, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und bis zu zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.