Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zeichnungsberechtigt für das auf den Namen des Vereins eingerichteten Bankkontos sind zwei Vorstandsmitglieder jeweils gemeinsam.