Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister.