Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister/Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für die Verfügung über die Bankkonten vertritt der Schatzmeister/Kassenwart den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.