| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Entscheidungen zur Förderung des Vereinszwecks ist der Vorsitzende bei Rechtsgeschäften bis 2.500,00 Euro allein vertretungsberechtigt. |