Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf bis fünfzehn Personen: dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu zehn Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.