VR 23405 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
Jesus Wunder-Erntegemeinde Int. e.V./Berlin, Deutschland
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 23405 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
2016-05-22
Abrufuhrzeit
14:26:33
Abrufdatum
2023-09-04
Letzte Eintragung
2016-06-06
Anzahl Eintragungen
3
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
2016-05-22
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-07-13
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2016-05-22
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Pastor bzw. Gemeindeleiter) und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassenwartes oder deren Stellvertreter erforderlich.
Für Sparbücher und Konten sind der Kassenwart oder sein Stellvertreter auch allein zeichnungsberechtigt.
Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Wird ein Rechtsgeschäft mit einem Vorstandsmitglied gemäß § 181 BGB abgeschlossen, so vertreten die Belange des Vereins ausschließlich die übrigen Mitglieder des Vorstands.
Status Rechtstraeger › Code
001