Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem Stellvertreter. Er kann auf bis zu zwölf Mitglieder erweitert werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Wirkungskreis umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentanz gegenüber anderen nationalen und internationalen Organisationen und Unternehmen sowie die Führung aller im Zusammenhang mit der Geschäftsstelle stehenden Geschäfte.
Der Wirkungskreis umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, Repräsentanz gegenüber anderen nationalen und internationalen Organisationen und Unternehmen sowie die Führung aller im Zusammenhang mit der Geschäftsstelle stehenden Geschäfte.