Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, den fünf Stellvertretern, dem Schatzmeister sowie dem Hauptgeschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Falls der Hauptgeschäftsführer Präsidiumsmitglied ist gilt: Bei Verträgen und rechtsverbindlichen Erklärungen vertritt der zum Präsidiumsmitglied ernannte Hauptgeschäftsführer mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Hauptgeschäftsführer ist besonderer Vertreter des Verbandes i. S. d. § 30 BGB für alle Angelegenheiten, die die gewöhnliche Verwaltung des Vermögens betreffen.