Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Bei Vornahmen von Rechtsgeschäften im Wert bis zum Betrag von Euro 2.000.-- kann der Verein nach außen hin durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten werden. Bei einem höheren Wert wird der Verein nach außen hin durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.