Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich mit dem Schatzmeister vertreten.
Der Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.