Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem/den stellvertretenden Vorsitzenden sowie mindestens vier und höchstens zwölf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Soweit der Vorstand Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als Euro 100.000,00 abschließen will, bedarf er der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Wirkungskreis:Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Führung der Geschäfte, die die laufende Verwaltung des Vereins mit sich bringt, einschließlich des Abschlusses von Rechtsgeschäften mit einem Volumen von nicht mehr als jeweils 50.000,00 Euro.