Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Stellvertreter des Schatzmeisters, dem Archivar und dem Stellvertreter des Archivars.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.