Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte gemäß § 26 Abs. 2 BGB in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 250 Euro die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung benötigt wird.