| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus fünf, sechs oder sieben Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der stellvertretende Kassenwart, der Schriftführer und bis zu zwei Beisitzern.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt.
Der Vorsitzende unterzeichnet alle Schriftstücke gemeinsam mit einem zweiten Vorstandsmitglied.
Bei Geldangelegenheiten ist dies der Kassenwart bzw. der stellvertretende Kassenwart. |