Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Protokollführer und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt.