Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Verantwortlichen für Soziales und Integration, dem verantwortlichen für Inneres und Frauenaktivitäten, dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit und Kulturelles, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Verantwortlichen für Jugend und Sport.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.