Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Vorstand Sport und dem Vorstand Verwaltung
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder. Sollte nur ein Vorstandsmitglied bestellt sein, so vertritt dieses den Verein allein.