Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und
dem zweiten Vorsitzenden, der gleichzeitig Schriftführer ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein.
Im Falle seiner Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden.