Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten,
dem Vizepräsidenten und
dem Schatzmeister.
Im Außenverhältnis ist jedes Vorstandsmitglied bis zu einer Summe von 250,- EUR allein zur Vertretung des Vereins berechtigt, darüber hinaus sind mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes erforderlich.
In-Sich-Geschäfte im Sinne des § 181 BGB bedürfen der vorherigen Zustimmung des gesamten Vorstandes.