Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 2.000,- EUR die Zustimmung des erweiterten Vorstands erforderlich ist. Abweichend hiervon können Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von bis zu 200,- € von einem Mitglied des Vorstands getätigt werden.