Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied und dem Pressewart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.