Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Geschäfte mit einem Geschäftswert über 2.500,- EUR sind für den Verein dann rechtsverbindlich, wenn zwei Vorstandsmitglieder schriftlich ihre Zustimmung erteilt haben.
Im Rahmen ihrer Geschäftsführungsbefugnis sind die einzelnen Vorstandsmitglieder von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.